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Als Bestandteil des Qualitätsmanagements von Prävention gegen sexualisierte Gewalt gilt es auch, den Bereich Sexualpädagogik in den Einrichtungen und Organisationen in den Blick zunehmen:
Die Deutsche Bischofskonferenz bezeichnet in ihren Leitlinien „Aufklärung und Vorbeugung, Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“ eine sexualpädagogische Begleitung der Schutzbefohlenen in Kindertageseinrichtungen, in der Seelsorge und in anderen Einrichtungen als ein Präventionsangebot, das auch in kirchlichen Feldern sinnvoll und wichtig ist.
Jede Einrichtung bzw. Seelsorgeeinheit soll mit Unterstützung der Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt, der Präventionsstelle oder externer Fachleute für sich klären, wie sexualpädagogische Angebote im jeweiligen Arbeitskontext aussehen und umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden müssen die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes.
Als Aufgabe von haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitenden erwächst daraus:
Es geht um die Vermittlung von Werten, die zeigen, dass Mädchen und Jungen, Frauen und Männer unabhängig vom Geschlecht gleichen Wert und gleiche Würde haben. Respektvoller Umgang aufgrund dessen ist wichtige Norm des Miteinanders.
Daraus ergeben sich Regeln, die in kirchlichen Einrichtungen und Veranstaltungen Grundlage allen Handelns und Sprechens sein müssen:
In Kindertageseinrichtungen können externe Fachberatungsstellen angefragt werden, um spielerisch und informativ sexualpädagogische Angebote für Kinder, Eltern und Erziehende anzubieten.
Im Bereich der Seelsorge kann das Thema auch im Rahmen von inhaltlichen Angeboten der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit oder als Bildungsangebot zur Sprache kommen.