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Chronologie der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

durch Geistliche und Mitarbeiter im pastoralen Dienst im Erzbistum Bamberg

Am 15. November 2002 wurden im Erzbistum Bamberg die „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“, die die Deutsche Bischofskonferenz im September 2002 in Fulda verabschiedet hatte, auf Diözesanebene umgesetzt. Der Moraltheologe Dr. Georg Beirer wurde als Ansprechpartner benannt, und es wurde ein Arbeitsstab für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche“ gegründet. Ihm gehörten zunächst sechs Personen an. Das Ziel war: „Es muss alles getan werden, um sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche zu verhindern. Dazu sollte die Aufarbeitung konkreter Verdachtsfälle und von Anzeigen Betroffener dienen.

In den Jahren seit 2002 bis heute hat dieser Arbeitsstab jährlich mehrfach getagt. Im Laufe der Jahre wurde der Arbeitsstab vergrößert und umgestaltet, die Ansprechpartner haben gewechselt. Heute sind es Frau Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr und der ehemalige Oberstaatsanwalt Joseph Düsel. Seit 2018 sind die Ansprechpersonen auch zuständig für Meldungen körperlicher Gewalt. Die Aufgabe des Arbeitsstabes ist dieselbe geblieben, wie sie damals formuliert wurde: „Die Behandlung eines Falles oder Verdachts sexuellen Missbrauchs durch Geistliche (geschieht) in drei Schritten …: Zunächst gibt es eine Prüfung und Beurteilung durch den Arbeitsstab, dann die kirchliche Voruntersuchung und schließlich, in Absprache mit der Glaubenskongregation, kirchliche Strafmaßnahmen, die bis zur Entlassung aus dem geistlichen Stand führen können. Unabhängig vom Strafmaß wird der Bestrafte in keinem Bereich der Seelsorge mehr eingesetzt, in dem er mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung kommt.“ (Heinrichsblatt Nr. 47, 24. November 2002, ähnlich im Fränkischer Tag 16. November 2002). Nach den geltenden Richtlinien wird bei jedem Verdacht auf strafbare Handlungen die Staatsanwaltschaft informiert.

Immer in Absprache mit dem Arbeitsstab hat Erzbischof Ludwig Schick persönlich ca. 30 Gespräche mit Betroffenen geführt, die ein Gespräch wünschten, (mit einigen mehrfach). Gespräche über Leistungen wegen erlittenem Leid und psychotherapeutischen Hilfen wurden von den Ansprechpartnern oder einem Beauftragten aus dem Arbeitsstab, nach Absprache im Arbeitsstab, geführt. Anzeigen von Betroffenen wurden der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Die MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz (2018) haben wir im Erzbistum durchgeführt. Wir gehörten zu den Diözesen, die eine vertiefte Recherche vorgenommen haben. Das heißt, es wurden alle Akten aller Geistlichen von 1945 bis 2015 entsprechend den Richtlinien der MHG-Studie untersucht. Der Untersuchungsbericht liegt vor.

Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie wurden alle Akten, in denen sich Verdachtsmomente fanden, über den Generalstaatsanwalt in Bamberg an die zuständigen Staatsanwaltschaften zur Überprüfung übermittelt. Sie wurden zurückgegeben; es wurden keine Beanstandungen von den Staatsanwaltschaften ausgesprochen.

Insgesamt wurden für 68 Betroffene von sexuellem Missbrauch Anerkennungszahlungen in Höhe von 509.000 Euro (Stand Februar 2022) sowie Therapiekosten in Höhe von 26.000 Euro gezahlt.

Entsprechend den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz für die Prävention wurde im Erzbistum Bamberg im April 2013 die „Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt“ eingerichtet, die den Auftrag hat, Schulungen bei allen Mitarbeitenden durchzuführen. Seitdem sind ca. 6300 Mitarbeitende und Ehrenamtliche aus allen Bereichen geschult worden (Stand Februar 2022). Weitere Schulungen sowie Nachschulungen finden laufend statt. Ein „Schutzkonzept der Erzdiözese Bamberg“ liegt seit Oktober 2019 vor.

Am 26. Februar 2021 wurde auch im Erzbistum Bamberg, wie vom Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für sexuellen Missbrauch und dem Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vereinbart, in Absprache mit der Bayerischen Staatsregierung eine „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs“ eingerichtet. Die Kommission berichtet regelmäßig über ihre Arbeit.

Am 21. Mai 2024 hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg den Start einer wissenschaftlichen Studie angekündigt. Sie ist auf zweieinhalb Jahre bis Ende 2026 angelegt. Geleitet wird das Projekt von dem Kriminologen und Strafrechtler Prof. Dr. Stefan Harrendorf aus Greifswald, der Berliner Rechtspsychologin Prof. Dr. Renate Volbert und der Unabhängigen Kommission. Hier finden Sie die Pressemitteilung. 

Weiterführende Links

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg
www.kommission-bamberg.de

MHG-Studie
https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien/mhg-studie 

Ansprechpartner bei Missbrauchsverdacht
https://praevention.erzbistum-bamberg.de/beratung-und-hilfe/index.html

Betroffenenbeirat im Erzbistum Bamberg
www.bb-bamberg.de 

25. Februar 2022

Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg
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