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Das Erzbistum Bamberg ruft Betroffene von sexuellem Missbrauch zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat auf. Das seit 2022 bestehende Gremium muss im nächsten Jahr turnusmäßig neu besetzt werden. Diözesanadministrator Weihbischof Herwig Gössl betont: „Die Sichtweise der Betroffenen ist immer eine wichtige Sichtweise, wenn es um Aufarbeitung und Prävention geht.“ Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteure/-innen der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt. Dies haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich 2020 in einer gemeinsamen Erklärung festgelegt. In der Erzdiözese Bamberg wird der Aufarbeitungsprozess durch einen Betroffenenbeirat begleitet, dessen Amtszeit am 29. Februar 2024 regulär endet. Das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren des ab 1. März 2024 einzusetzenden Betroffenenbeirats erfolgt auf der Grundlage einer Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren. Dafür wird ein Auswahlgremium aus Experten gebildet. Die Besetzung erfolgt nicht durch die Diözesanleitung. Betroffene, die sexuelle Gewalt im Raum der katholischen Kirche erlitten haben, oder deren Angehörige bzw. gesetzlichen Vertreter sind eingeladen, sich im Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Bamberg zu engagieren und damit die fachliche Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt zu unterstützen und die Aufarbeitungsprozesse zu begleiten.
Wie kann man seine Bereitschaft erklären bzw. sich für die Mitarbeit im Betroffenenbeirat der Erzdiözese Bamberg bewerben?
Das Formular zur Erklärung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Bamberg steht hier zum Download (siehe Seitenende) bereit.
Wo hin muss das Formular gesendet werden?
Es kann per Post oder E-Mail bis zum 20.01.2024 geschickt werden an:
Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt
Kleberstraße 28
96047 Bamberg
0951/8688- 63
0951/502-1642
monika.rudolf@erzbistum-bamberg.de
Bis wann muss man das Formular gesendet haben?
Es kann per Post oder E-Mail bis zum 20.01.2024 geschickt werden, die Adresse finden Sie oben.
Was passiert dann mit der Bewerbung?
Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, wird eine Eingangsbestätigung versendet und das Formular an das Auswahlgremium weitergeleitet. Nach Abschluss der Auswahl werden die Interessenten informiert, ob sie in den Betroffenenbeirat berufen wurden.
Wo finde Informationen zum Betroffenenbeirat der Erzdiözese Bamberg?
Weitere Informationen: Betroffenenbeirat: www.bb-bamberg.de
Unabhängige Aufarbeitungs-Kommission: www.kommission-bamberg.de
Ein ausführliches Interview mit Diözesanadministrator Herwig Gössl und dem Sprecher des Betroffenenbeirats, Matthias Wünsche, ist hier zu finden: https://tinyurl.com/aufarbeitung