Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Qualitätsmanagement

Unter dem Baustein Qualitätsmanagement werden verschiedene Themen zusammengefasst.

  • Zum einen die Verankerung des Schutzkonzeptes im Qualitätsmanagement der Einrichtung, das heißt die getroffenen Präventionsmaßnahmen müssen überprüft werden, ob sie noch greifen und bei Bedarf weiterentwickeln.
  • Eine Person, die das Thema Prävention sexualisierte Gewalt lebendig hält, die Leitung bei der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes unterstützt und bei Fragen oder Beschwerden eine Lotsenfunktion einnimmt. Sie trägt den Titel „Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt“, ausführliche Informationen finden Sie hier.
  • Das Qualitätsmanagement sieht in jedem Fall vor, dass Personen oder Teams mit Kontakt zu Opfern oder Beschuldigten kontinuierlich Begleitung durch Supervision erhalten. Das muss von Seiten der Leitung veranlasst werden.
  • In allen pädagogischen Einrichtungen soll eine Sexualpädagogik vermittelt werden, die Selbstbestimmung und Selbstschutz stärkt.
  • Präventionsangebote für Kinder/Jugendliche sollen Teil des Schutzkonzeptes sein. Viele dieser Programme arbeiten auf Basis der Kinderrechte. Präventionsangebote sollten alle Beteiligten einschließen, das heißt Kinder, Eltern und Fachpersonal. Sonst kann eine Situation entstehen, dass Kinder beispielsweise Nein sagen lernen, während zuhause bei den Eltern dieses „Nein sagen“ bestraft wird.

Was ist zu tun?

  • Zuständige Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt benennen, veröffentlichen und weiterbilden
  • Angebote für Eltern und Bezugspersonen
  • Angebote für Kinder, Jugendliche, erwachsene Schutzbefohlene
  • Überprüfungsroutinen für Verhaltenskodex, Risikoanalyse usw. etablieren
  • Orte für Reflexion und Supervision schaffen (aus Fehlern lernen)

Andocken an

  • Bestehendes Qualitätsmanagement
  • Visitationen und Mitarbeitergespräche (Vorlagen und Formulare zum Mitarbeitergespräch finden Sie hier.) 
  • Supervision (Informationen zu Supervision und Coaching finden Sie hier.) 
  • Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt