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Ein Verhaltenskodex ist ein wesentliches Instrument in der Prävention von sexualisierter Gewalt in Institutionen. In einem Verhaltenskodex werden die Regeln definiert, die hinsichtlich des professionellen Umgangs mit Nähe und Distanz als verbindlich gelten. Sie verkleinern die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten und erleichtern es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen zu benennen, sich Hilfe zu holen und somit auch sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch Einhalt zu gebieten (Sekretariat DBK 2014, S. 62). Gleichzeitig gibt ein Verhaltenskodex Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und kann so auch vor falschem Verdacht schützen. Durch den Verhaltenskodex können professionelle Beziehungen im Hinblick auf ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang miteinander regelmäßig reflektiert werden. Die Erzdiözese Bamberg hat einen allgemeinen Verhaltenskodex für verbindlich erklärt. Darüber hinaus können Verhaltensregeln gezielt für einen konkreten Arbeitsbereich (z. B. eine KiTa) oder auch für einzelne Aktionen entwickelt werden. Um das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der erwachsenen Schutzbefohlenen zu sichern, kann der Träger über den Verhaltenskodex hinaus Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen erlassen, die arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben.