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Personalauswahl und Personalentwicklung sind aus gutem Grund der erste Baustein. Haupt- und ehrenamtliche Entscheidungsträger verantworten, welche Menschen Leitung übernehmen dürfen und ob ihnen Kinder und Jugendliche anvertraut werden. Sie müssen daher fachlich und persönlich kompetent sein. Um hier die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, ist Folgendes hilfreich:
Die Person, die mitarbeiten möchte, wird über die vorhandenen Regeln und Vereinbarungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in einem Gespräch informiert. Das Gespräch dient dem Verantwortlichen auch dazu, sich einen Eindruck über die Haltung dieser Person im Hinblick auf Prävention zu verschaffen und ihre Eignung zu beurteilen. Dies gilt auch für ehrenamtliche Mitarbeitende.
Dies gilt für neue wie für bereits eingesetzte Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.
Nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) dürfen die Träger(-vertreter) von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe keine Person in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftige, die bereits wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden. Deswegen müssen Mitarbeitende in diesen Bereichen ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen. Dies gilt seit 1. Januar 2017 auch für Mitarbeitende in der Arbeit mit behinderten Menschen (Bundesteilhabegesetz Art. 11, § 75 SGB XII).
Darüber hinaus kann von hauptamtlichen Mitarbeitenden die Vorlage einer Selbstverpflichtungserklärung (§ 3 Abs. 9 ABD) verlangt werden. Hierin bestätigt er oder sie persönlich, dass es noch keine entsprechenden Verurteilungen gab und dass er/sie die Leitung sofort darüber informiert, falls gegen ihn/sie Ermittlungen wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen eingeleitet werden.
Während des Einsatzes achtet die Leitung auf die Persönlichkeit und aktuelle Qualifikationen der Mitarbeitenden. Sie informiert auch zum angemessenen Nähe- und Distanzverhalten im Umgang mit den Schutzbefohlenen.