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Für ein wirkkräftiges Institutionelles Schutzkonzept braucht es interne und externe Kontaktpersonen zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt, zur Intervention sowie für den Umgang mit Fällen und zu deren Aufarbeitung. Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Ihrem Arbeitsumfeld muss klar sein, wie man sich beschweren kann, wohin man sich wenden kann im Fall von Grenzmissachtungen und wer für die genannten Fälle Ansprechpersonen sind.