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Beratungs- und Beschwerdewege

Für ein wirkkräftiges Institutionelles Schutzkonzept braucht es interne und externe Kontaktpersonen zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt, zur Intervention sowie für den Umgang mit Fällen und zu deren Aufarbeitung. Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Ihrem Arbeitsumfeld muss klar sein, wie man sich beschweren kann, wohin man sich wenden kann im Fall von Grenzmissachtungen und wer für die genannten Fälle Ansprechpersonen sind.

Was ist zu tun?

  • Auseinandersetzung mit Rechten von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen und der eigenen Kritikbereitschaft
  • Überprüfung von bestehenden Regeln in Gruppen und Kreisen
  • Wege klären und veröffentlichen, wie Hinweise/Beschwerden geäußert werden können, so dass sie weiterverfolgt werden
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen

Andocken an

  • Beschwerdemanagement
  • Feedback-Kultur
  • Broschüre „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ (Die Broschüre „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ finden Sie hier.)
  • Außerkirchliche Beschwerdestellen