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Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt

Im Rahmen des Schutzkonzepts ist eine „Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt“ zu bestellen, die von der Leitung der Einrichtung oder Schule bzw. dem Leitenden Pfarrer des Seelsorgebereichs beauftragt wird.

Sie benötigt für dieses Amt die Qualifikation durch einen für die Funktion vorgesehenen Ausbildungsbaustein, der von der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt angeboten wird.

Die Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt kann eine haupt- oder ehrenamtliche Person mit sozialer Kompetenz sein, die Einblick hat in die Struktur der Einrichtung/Organisation. Sie versteht sich als erste Ansprechstelle zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und wird allen in dieser Funktion auch bekannt gemacht.

Es kann für mehrere Einrichtungen und unterschiedliche Bereiche eine Person geben oder jeweils für eine Einrichtung eine Person. Ihre Kontaktdaten müssen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen zugänglich sein.

Tätigkeitsfelder und Auftrag der Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen des Erzbistums Bamberg

  • Beratung und Unterstützung des Trägers/der Leitung der Einrichtung bei der Umsetzung des Schutzkonzepts zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • Kontinuierliches Einbringen des Themas „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ in die Gremien der Einrichtungen
  • Vernetzung mit der diözesanen Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • Vernetzung vor Ort mit Fachstellen für Prävention und Intervention
  • Beratung bei Planung und Durchführung von Präventionsveranstaltungen und Präventionsprojekten
  • Erkennen und Melden des Bedarfs der Mitarbeitenden an Fort- und Weiterbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie Weiterleitung des Bedarfs an zuständige Stellen.
  • Wissen über Verfahrenswege im Falle von Vermutung und Verdacht und Weitergabe dieses Wissens an die Mitarbeitenden
  • Ansprechperson für Beratung und Beschwerden bei Fragen von Grenzachtung und im Fall von vermuteter sexualisierter Gewalt:
    • Beschwerden und Verdachtsfälle werden entgegengenommen und weiter geleitet an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums.
    • Kontaktdaten der diözesanen Missbrauchsbeauftragten werden weiter gegeben an Betroffene oder Beschuldigte.
    • Die Ansprechperson darf nicht selbst Beschwerden und Verdachtsfälle bearbeiten.
  • Bekanntheit und Erreichbarkeit in der Einrichtung/im Seelsorgebereich
  • Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit jungen Menschen
  • Die Ernennung der Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt beinhaltet Anbindung an ein Leitungsgremium der Einrichtung (z. B. Seelsorgebereichsrat).
  • Gewährleistung von Schulung, Unterstützung, Beratung durch die Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbistums ist gegeben.

Die Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt einer Einrichtung wird vor Ort beauftragt und besucht baldmöglichst die sechsstündige Schulungsveranstaltung zur Qualifikation als Ansprechperson, die von der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt angeboten wird. Der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbistums werden die entsprechenden Informationen zugeleitet, bei Bedarf werden aktuelle Änderungen dorthin mitgeteilt.

Qualifizierungen zur Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt finden Sie bei Schulungen oder hier.