Im Rahmen des Schutzkonzepts ist eine „Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt“ zu bestellen, die von der Leitung der Einrichtung oder Schule bzw. dem Leitenden Pfarrer des Seelsorgebereichs beauftragt wird.
Sie benötigt für dieses Amt die Qualifikation durch einen für die Funktion vorgesehenen Ausbildungsbaustein, der von der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt angeboten wird.
Die Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt kann eine haupt- oder ehrenamtliche Person mit sozialer Kompetenz sein, die Einblick hat in die Struktur der Einrichtung/Organisation. Sie versteht sich als erste Ansprechstelle zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und wird allen in dieser Funktion auch bekannt gemacht.
Es kann für mehrere Einrichtungen und unterschiedliche Bereiche eine Person geben oder jeweils für eine Einrichtung eine Person. Ihre Kontaktdaten müssen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen zugänglich sein.
Die Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt einer Einrichtung wird vor Ort beauftragt und besucht baldmöglichst die sechsstündige Schulungsveranstaltung zur Qualifikation als Ansprechperson, die von der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt angeboten wird. Der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbistums werden die entsprechenden Informationen zugeleitet, bei Bedarf werden aktuelle Änderungen dorthin mitgeteilt.
Qualifizierungen zur Ansprechperson für Prävention sexualisierter Gewalt finden Sie bei Schulungen oder hier.