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Als rechtliche Grundlage bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene dient uns:
Artikel 1 Grundgesetz
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Artikel 2 Grundgesetz
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§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
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§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
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§ 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
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§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180a StGB Förderung der Prostitution
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
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§ 186 StGB Üble Nachrede
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
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Jugendschutzgesetz hier nachlesen
1989 wurde bei der UN-Generalversammlung das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ verabschiedet und dient in fast allen Ländern der Welt als Grundlage für Standards zum Schutz von Kindern.
UN-Kinderrechtskonvention hier nachlesen