Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Verhalten

Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?

Wenn ein Verhalten beobachtet wurde, das auf sexualisierte Gewalt hindeutet oder ein Opfer sich Ihnen anvertraut hat, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

1. Ruhe bewahren!

  • Das ist wichtig – wenn auch nicht einfach!
  • Keine überstürzten Handlungen
  • Keine Konfrontation des/der vermutlichen Täters/Täterin

2. Zuhören und ernst nehmen!

  • Zuhören und dem Erzählten Glauben schenken.
  • Den Betroffenen nicht unter Druck setzen.
  • Keine beeinflussenden Fragen stellen.
  • Weitere Schritte (Hinzuziehung einer Beratungsstelle,…) mit dem Betroffenen absprechen.
  • Das Gespräch/Die Beobachtung anschließend schriftlich festhalten.

3. Fachliche / professionelle Hilfe holen

  • Eine Vertrauensperson hinzuziehen, zur Einordnung der eigenen Wahrnehmung.
  • Eine Beratungsstelle hinzuziehen, um gemeinsam mit dem Betroffenen weitere Handlungsschritte festzulegen.

4. Weiterleitung an geeignete Stellen - Verdachtsfall bei eine/n Mitarbeiter/in

  • Ist der/die vermutliche Täter/Täterin eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/in des Erzbistums Bamberg muss der Verdachtsfall den Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen auf sexuellen Missbrauchs des Erzbistums Bamberg (Link zu der Seite „Ansprechpartner“) gemeldet werden.
  • Ist der/die vermutliche Täter/Täterin aus dem familiären oder sozialen Umfeld ist der Verdachtsfall dem zuständigen kommunalen Jugendamt oder der Polizei zu melden.
  • Alle Handlungsschritte sollen mit dem/der Betroffenen abgesprochen sein!